AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Verleih


§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Hüpfburgen Verleih Rottweil  (nachfolgend jeweils huepfburgen-verleih-rottweil genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen vom huepfburgen-verleih-rottweil zum Gegenstand haben.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn huepfburgen-verleih-rottweil diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote vom huepfburgen-verleih-rottweil sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Huepfburgen-verleih-rottweil ist in der Entscheidung über die Annahme frei.


§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager vom huepfburgen-verleih-rottweil (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager vom huepfburgen-verleih-rottweil (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, huepfburgen-verleih-rottweil oder ein Dritter den Transport durchführt.


§ 4 Vergütung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der von huepfburgen-verleih-Rottweil Verleih erstellten Auftragsbestätigung bestätigte Mietpreis als vereinbart.
2. Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.


§ 5 Transport
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt huepfburgen-verleih-rottweil nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt huepfburgen-verleih-rottweil den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen huepfburgen-verleih-rottweil und dem Kunden, kann huepfburgen-verleih-rottweil den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten § 10 Abs. 1 und 2.
2. Lässt huepfburgen-verleih-rottweil den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck die Abtretung von huepfburgen-verleih-rottweil gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem huepfburgen-verleih-rottweil dem Kunden gegenüber gemäß § 10 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.


§ 6 Stornierung durch den Kunden
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß § 4 nach folgender Staffel als Schadenersatz an huepfburgen-verleih-rottweil zu zahlen:
Stornierung 15-30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme
Stornierung 7-14 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 70% von der Gesamtsumme
Stornierung 7 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 100% von der Gesamtsumme.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei huepfburgen-verleih-rottweil maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass huepfburgen-verleih-rottweil kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4. Wir lassen Sie nicht im Wind und Regen stehen. Bei schlechtem Wetter können Sie Ihre Buchung bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn per Telefon und E-Mail, kostenfrei stornieren.
Maßgebend ist für uns der Wetterbericht auf "www.wetter.com".
Sind für den Veranstaltungstag im Freien  Windstärke 6  oder Regen zwischen 70-100% abgebildet oder vorausgesagt, können Sie Ihre Buchung kostenfrei stornieren.
Wenn Sie den Mietgegenstand bereits abgeholt haben, liegt das Wetterrisiko jedoch bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, das bei Regen und Windstärke 6 ein Einsatz der Hüpfburgen nicht geeignet ist.


§ 7 Stornierung durch Huepfburgen-verleih-rottweil
Huepfburgen-verleih-rottweil behält sich ebenso vor, bei einer Regenwahrscheinlichkeit von 70-100% oder Windstärke 6 die Reservierung aus Sicherheitsgründen zu stornieren.
Bei Regen können und werden die Burgen, für die Sicherheit aller Nutzer, von uns nicht rausgegeben, da eine erhöhte Ausrutschgefahr und die Gefahr eines Stromschlages bestehen.
Ab Windstärke 6 (39-49 km/h) im Freien ist der Betrieb der Hüpfburg unverzüglich einzustellen, die Hüpfburg muss abgebaut und gesichert werden.
Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter entfallen jegliche Ansprüche auf
Schadenersatz bzw. Entschädigungen.
Sofern die Hüpfburg(en) nass / verschmutzt zurück gebracht werden, müssen wir eine Trocknungs-/ Reinigungspauschale in Höhe von 100,-€ erheben, welche durch den Mieter zu tragen ist.


§ 8 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Huepfburgen-verleih-rottweil ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes beim huepfburgen-verleih-rottweil maßgeblich.
2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.
4.Kaution
Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands nach Endabrechnung.
Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Mietgegenstand bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten.
Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.


§ 9 Gebrauchsüberlassung und Mängel
1. Bei den von huepfburgen-verleih-rottweil vermieteten Gegenständen, handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch geschultes Personal erfordern.
2. Huepfburgen-verleih-rottweil wird die Mietgegenstände in ihrem Lager werktags (Montag bis Freitag) zwischen 09.00 – 20.00 Uhr in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit huepfburgen-verleih-rottweil unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform i.S.v. § 18.
3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 17 Abs. 2 zur Instandhaltung – einschließlich Reparatur – verpflichtet ist. Huepfburgen-verleih-rottweil kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in § 9 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. Huepfburgen-verleih-rottweil kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Mietgegenstände im Ausland befinden.
4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch vom huepfburgen-verleih-rottweil erfolglos geblieben ist oder huepfburgen-verleih-rottweil die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel huepfburgen-verleih-rottweil zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde huepfburgen-verleih-rottweil zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des vom huepfburgen-verleih-rottweil empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.
7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch huepfburgen-verleih-rottweil erfolgt, hat der Mieter huepfburgen-verleih-rottweil zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Huepfburgen-verleih-rottweil haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.


§ 10 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch huepfburgen-verleih-rottweil, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet huepfburgen-verleih-rottweil darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch huepfburgen-verleih-rottweil, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten vom huepfburgen-verleih-rottweil.
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.


§ 11 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten vom huepfburgen-verleih-rottweil
Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 10 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten vom huepfburgen-verleih-rottweil zu vereinbaren. Soweit huepfburgen-verleih-rottweil infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde huepfburgen-verleih-rottweil von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.


§ 12 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal vom huepfburgen-verleih-rottweil gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal vom huepfburgen-verleih-rottweil angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder – Schwankungen hat der Kunde einzustehen.


§ 13 Versicherung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
2. Vereinbaren huepfburgen-verleih-rottweil und der Kunde, dass huepfburgen-verleih-rottweil die Versicherung übernimmt, hat der Kunde huepfburgen-verleih-rottweil die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt huepfburgen-verleih-rottweil die Versicherung nicht, hat der Kunde huepfburgen-verleih-rottweil den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.


§ 14 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, huepfburgen-verleih-rottweil unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Dritten huepfburgen-verleih-rottweil zuzuordnen sind.


§ 15 Kündigung von Mietverträgen
1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
2. Zugunsten vom huepfburgen-verleih-rottweil liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
(a) sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;
(b) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
(c) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät.


§ 16 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager vom huepfburgen-verleih-rottweil während des in § 9 Abs. 2 genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager vom huepfburgen-verleih-rottweil abgeschlossen. Huepfburgen-verleih-rottweil behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Sollte der Mietgegenstand beschädigt zurückgegeben werden,  hat der Vermieter sofortigen Anspruch auf die Kaution. Bei Nachberechnungen von kosten für nicht vertragskonforme Nutzung (zum Beispiel verspätete Rückgabe oder übermäßige  Verschmutzung der Mietgegenstände) kann der Vermieter die anfallenden Kosten mit der Kaution verrechnen. Sollte eine nasse Hüpfburg getrocknet werden müssen, wird der Aufwand mit einer Pauschale von 150€ in Rechnung gestellt.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde huepfburgen-verleih-rottweil hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Kunde an huepfburgen-verleih-rottweil die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigen gebühren, Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
5. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde an huepfburgen-verleih-rottweil den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass huepfburgen-verleih-rottweil kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 17 Langfristig vermietete Gegenstände
1. Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.
2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und – soweit erforderlich – auch die Instandsetzung der Mietgegenstände.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Huepfburgen-verleih-rottweil erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist huepfburgen-verleih-rottweil ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.


§ 18 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.


§ 19 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen huepfburgen-verleih-rottweil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist der Hauptsitz vom huepfburgen-verleih-rottweil.
5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz vom huepfburgen-verleih-rottweil. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
A. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hüpfburgen-Verleih-Rottweil, Feldbergstrasse 14, 78628 Rottweil, Deutschland, Tel.: 0176/45881539, E-Mail: (info@huepfburgen-verleih-rottweil.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Allgemeine Hinweise
1) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2) Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück.
3) Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.


B. Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es per Post oder Email zurück.


An:
Hüpfburgen-Verleih-Rottweil
Feldbergstraße 14
78628 Rottweil
Deutschland
E-Mail: info@huepfburgen-verleih-rottweil.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
______________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

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